bak SH | Nachrichten 2018/3

30.04.2018 | Schleswig-Holstein

Arbeitszeitverordnung (StLAZVO) / Normenkontrollklage
Wie der Presse und dem MBWK-Schreiben an die Studienleitungen zu entnehmen war, hat das Oberverwaltungsgericht die Fahrtzeitenregelung kassiert, so dass das MBWK aufgefordert ist, eine Neufassung der StLAZVO vorzulegen. Herzlichen Dank an unsere Kollegin Angela Grählert, die für uns die Klage geführt hat. Wir werden nach den Sommerferien intensiv den Dialog mit dem MBWK und den bildungspolitischen Sprechern suchen, damit unsere Interesse bei der Neufassung angemessene Berücksichtigung finden. Strittig ist bei der Interpretation des Urteils derzeit, ob nur die Fahrtzeiten neu geregelt werden oder sämtliche Zeitansätze. Wir vertreten letztere Position und stützen uns dabei auf die Aussage des Gerichts, dass „der gesetzliche Rahmen der durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit in Höhe von 41 Stunden zu beachten“ sei. Ohne eine verbesserte Neuregelung aller Zeitansätze ist diese Vorgabe u.E. nicht erreichbar. Neben dem Gerichtsurteil liefern uns auch die Ergebnisse der Gesundheitstudie des MBWK  weitere wichtige Argumente, die wir einbringen werden.

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